Aufrechterhaltung des Markenschutzes
Sobald eine Marke eingetragen ist, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Eintragung aufrechtzuerhalten und die Marke am Leben zu erhalten.
Verwendung im Geschäftsverkehr: Sie müssen Ihre Marke im geschäftlichen Verkehr benutzen. Die meisten Länder sehen eine sogenannte Benutzungsschonfrist vor, deren Dauer je nach Land variieren kann (in der Regel 3 bis 5 Jahre). Der Inhaber einer eingetragenen EU-Marke verfügt beispielsweise über eine Benutzungsschonfrist von 5 Jahren, in der er die Benutzung der Marke nicht nachweisen muss, um sie geltend machen zu können. Im Allgemeinen fragen die Markenämter in Europa nicht von Amts wegen nach, ob die ältere Marke benutzt wurde. Eine solche Prüfung findet nur statt, wenn ein interessierter Dritter einen ausdrücklichen Antrag auf Nachweis der Benutzung stellt.
In bestimmten Ländern müssen in regelmäßigen Abständen Dokumente (Affidavit of Use, Declaration of Use) eingereicht werden, um nachzuweisen, dass Sie Ihre Marke weiterhin benutzen. Wenn Sie diese Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, wird Ihre Eintragung gelöscht, oder Ihre Schutzausdehnung auf das betreffende Land wird für ungültig erklärt (wenn die Marke über das WIPO Madrider System angemeldet wurde). Zu den Ländern, die in regelmäßigen Abständen Benutzungsnachweise verlangen, gehören: Kambodscha, Philippinen, Mexiko, USA.
Siehe auch die Informationen der WIPO unter